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BGH: „Mogelverpackung“ ist Irreführung nach § 5 UWG, wenn Aufmachung Täuschung nicht verhindert und enthaltene Füllmenge nicht technisch bedingt ist

So das Gericht in seinem Urteil vom 29. Mai 2024 (Az.: I ZR 43/23), zudem bisher nur die Pressemitteilung vorliegt. In dem Rechtsstreit war die Produktverpackung eines Waschgels streitig, die wesentlich größer war als für den enthaltenen Inhalt für den Betrachter notwendig.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West