So das Gericht in seinem Urteil vom 29. Mai 2024 (Az.: I ZR 43/23), zudem bisher nur die Pressemitteilung vorliegt. In dem Rechtsstreit war die Produktverpackung eines Waschgels streitig, die wesentlich größer war als für den enthaltenen Inhalt für den Betrachter notwendig.

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