So das Gericht in seinem Urteil vom 29. Mai 2024 (Az.: I ZR 43/23), zudem bisher nur die Pressemitteilung vorliegt. In dem Rechtsstreit war die Produktverpackung eines Waschgels streitig, die wesentlich größer war als für den enthaltenen Inhalt für den Betrachter notwendig.

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BGH: „Mogelverpackung“ ist Irreführung nach § 5 UWG, wenn Aufmachung Täuschung nicht verhindert und enthaltene Füllmenge nicht technisch bedingt ist
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:Mai 30, 2024
- Beitrags-Kategorie:E-Commerce-Recht / Wettbewerbsrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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