Datenschutzrecht

BGH bestätigt Rechtsprechung: kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben zu den Prämienanpassungen samt Anlagen aus Art.15 DSGVO gegenüber einer privaten Krankenversicherung, da in deren Gesamtheit keine personenbezogenen Daten des Versicherungsnehmers vorliegen

So entschieden in den beiden Urteilen vom 24. April 2024 (Az.: IV ZR 399/22 und IV ZR 193/22). In der Entscheidung zu dem Az.: IV ZR 193/22 führt der Senat in kurzen Worten aus:

„..Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden und im Einzelnen begründet hat, folgt ein Anspruch auf eine Abschrift der gesamten Begründungsschreiben samt Anlagen – worauf der Klageantrag auch hier abzielt – nicht aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 – IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 45 ff.)…“

Mehr zu der genannten Entscheidung finden Sie hier

Kommentare deaktiviert für BGH bestätigt Rechtsprechung: kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben zu den Prämienanpassungen samt Anlagen aus Art.15 DSGVO gegenüber einer privaten Krankenversicherung, da in deren Gesamtheit keine personenbezogenen Daten des Versicherungsnehmers vorliegen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner