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„Bürokratieentlastungsgesetz IV“ durch Bundesregierung verabschiedet – Geplante Änderungen im Zivil-und Arbeitsrecht

Am 13. März 2024 hat die Bundesregierung de Entwurf des Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie („Bürokratieentlastungsgesetz IV“) beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren weiter vorangetrieben. Aus Sicht des Zivil-und Arbeitsrechts sind unter anderem folgende Änderungen geplant:

  • Betriebskostenabrechnung im Mietrecht/Vermieter soll Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zukünftig auch durch digitale Belege gewähren können
  • Widerspruch gegen Kündigung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit soll zukünftig in Textform (§ 126b BGB) möglich sein
  • Ein Arbeitszeugnis soll zukünftig mit Einwilligung des Mitarbeitenden in elektronischer Form erteilt werden können
  • Abschluss eines Arbeitsvertrages in Textform (§126b BGB) auf beiden Seiten des Arbeitsvertrages, also auf dem einfachsten Weg per E-Mail

Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetzgebungsverfahren verlaufen wird und ob es zu Änderungen am Wortlaut und den Inhalten des Gesetzentwurfes kommen wird.

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