Mehr über den Artikel erfahren OLG Nürnberg: Die Abrufbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks nach Abgabe einer Unterlassungserklärung über eine direkte Verlinkung, archive.org oder die Suche über die Internetsuchmaschine Bing ist keine Verletzung des § 19a UrhG dar und im Falle der Unterlassungserklärung auch kein Verstoß gegen diese
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OLG Nürnberg: Die Abrufbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks nach Abgabe einer Unterlassungserklärung über eine direkte Verlinkung, archive.org oder die Suche über die Internetsuchmaschine Bing ist keine Verletzung des § 19a UrhG dar und im Falle der Unterlassungserklärung auch kein Verstoß gegen diese

Unter anderem dies hat das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 19. Februar 2024 (Az.: 3 U 2291/23) in einem Berufungsverfahren rund um die Nutzung von Kartenausschnitten geäußert. Im Jahr 2021…

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