Nach der Zustimmung am 13. März 2024 geht das Rechtssetzungsverfahren auf die „Zielgerade“. 20 Tage nach Veröffentlichung der EU-Verordnung im Amtsblatt der EU tritt diese in Kraft. Danach erfolgt ein gestaffeltes Inkrafttreten wie folgt:
Verbote sogenannter verbotener Praktiken
6 Monate nach Inkrafttreten
Verhaltenskodizes
9 Monate nach Inkrafttreten
Regeln für künstliche Intelligenz mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich Governance
12 Monate nach Inkrafttreten
Verpflichtungen für Hochrisikosysteme
36 Monate nach Inkrafttreten
Alle anderen Regelungen
24 Monate nach Inkrafttreten