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Einigung erzielt: Recht auf Reparatur für Waren (nicht alle) wird kommen

In der zwischen Unterhändlern des EU-Parlamentes und der EU-Staaten erzielten Einigung werden bestimmte Waren ausgeschlossen sein (z.B. Möbel), aber Elektrogeräte aus der Gruppe der „weißen Ware“ wie Kühlschränke und Waschmaschinen umfasst sein. Gleiches gilt für Smartphones.

Hinzukommen werden auch Informationspflichten, die z.B. Informationen zur Pflicht zur Reparatur und die dafür entstehenden Kosten umfassen. Genauso wird für reparierte Waren eine gesonderte Verlängerung der Gewährleistung von einem Jahr eingeführt.

An dieser Stelle wird ergänzend berichtet werden, sobald der Text der Einigung in Firm der zu erwartenden EU-Richtlinie vorliegt.  

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West