Datenschutzrecht

ArbG Suhl: Beantwortung eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO per unverschlüsselter E-Mail verstößt gegen Art.5 I lit.f) DSGVO

So das Gericht in seinem Urteil vom 20. Dezember 2023 (Az.: 6 Ca 704/23) in einem Verfahren auf Zahlung eines Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO. Einen Schaden hatte der Kläger nicht ausreichend dargelegt und bewiesen, so dass die Klage abgewiesen wurde. Zur Auskunftserteilung per E-Mail in unverschlüsselter Form führt das Gericht in den Entscheidungsgründen aus:

„…Ein Verstoß gegen Art. 5 DSGVO wegen des Versands der unverschlüsselten E-Mail liegt vor. Dies wurde auch vom Thüringer Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit Bescheid vom 03.08.2023 bestätigt. Ob die Weiterleitung der Daten an den Betriebsrat und die monierte unvollständige Auskunftserteilung ebenfalls Verstöße gegen Regelungen der DSGVO darstellen, kann vorliegend dahinstehen. Denn der Kläger hat bereits keinen Schaden dargelegt…“

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