Mehr über den Artikel erfahren BAG: § 26 I 1 BDSG ist Rechtsgrundlage nach Art. 6 I lit c.) DSGVO bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Interessenvertretung dar, auch wenn Vorschrift nicht Vorgaben der Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO genügt
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BAG: § 26 I 1 BDSG ist Rechtsgrundlage nach Art. 6 I lit c.) DSGVO bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Interessenvertretung dar, auch wenn Vorschrift nicht Vorgaben der Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO genügt

So das Gericht in seinem Beschluss vom 9. Mai 2023 (Az.: 1 ABR 14/22) im einem Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Rechtsstreit eines Arbeitgebers mit einer Interessenvertretung. Die Interessenvertretung hatte eine Auskunftsanspruch…

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OLG Hamburg: Werbung mit Bewertung unter der Angabe der durchschnittlichen Sternezahl unter Angabe der maximal möglichen Sternezahl erfordert zur Vermeidung einer Irreführung durch Unterlassen grundsätzlich keine Aufschlüsselung nach den einzelnen Sterneklassen

Dies ist nach Ansicht des Gerichts in seinem Urteil vom 21. September 2023 (Az.: 15 U 108/22) nicht zwingend, da kein Verstoß gegen § 5a I UWG vorliegt, wenn diese…

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