Mehr über den Artikel erfahren LG Hamburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist ohne weitergehend begründetes Interesse mit Streitwert von 500,00 EUR zu versehen
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LG Hamburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist ohne weitergehend begründetes Interesse mit Streitwert von 500,00 EUR zu versehen

So einem Hinweisbeschluss in einem Berufungsverfahren (Beschluss vom 1.Juli 2022, Az.: 305 S 68/219 zu entnehmen. Das Gericht schließt sich dabei der arbeitsgerichtlichen Streitwertfestsetzung einiger Arbeitsgerichte an. Das Gericht führt…

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