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Elektronische AU – Hinweise zum Datenschutzrecht aufgrund Neuregelung zum 1.1.2023

Die Hinweise gibt die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen in einer Zusammenstellung, die Sie über den nachfolgenden Link abrufen können (Achtung:.pdf-Dok.) https://lfd.niedersachsen.de/download/32326/Hinweise_Datenverarbeitungen_im_Zusammenhang_mit_der_Vorlage_von_Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen_Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall_PDF_-_nicht_vollstaendig_barrierefrei_Stand_29.11.2022_.pdf

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West