Datenschutzrecht

LArbG Baden-Württemberg: Erteilung von Auskunft nach Art. 15 DSGVO im Konzern

Erteilung von Auskunft nach Art. 15 DSGVO im Konzern – Die Erteilung der Auskunft durch den bei der Konzernmutter ansässigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist zulässig und damit erfüllt auch der Verantwortliche diese Pflicht durch die Beauftragung eines Dritten.

So das LArbG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 10. August 2022 (Az.: 2 Sa 16/21), in dem unter anderem die Erteilung einer Auskunft, die außergerichtlich erfolgt war, durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Konzernmutter für ein konzernangehöriges Unternehmen, dass datenschutzrechtlich als Verantwortlicher nach Art. 4 DSGVO galt, als nicht  zulässig angesehen worden war.

Erteilung von Auskunft nach Art. 15 DSGVO im Konzern – Ansicht des Gerichts

Das LArbG führt dazu in den Entscheidungsgründen dazu aus:

„..Entgegen der Auffassung des Klägers wurde die Auskunft gemäß Schreiben vom 25. Januar 2021 vom „Verantwortlichen“ erteilt. Es ist zwar zutreffend, dass Absenderin des Auskunftsschreibens nicht die Beklagte zu 1 selbst war, sondern deren bei der Konzernmutter R. ansässige Datenschutzbeauftragte Frau J. R. Gem. Art. 12 Abs. 1 DSGVO muss ein Verantwortlicher aber nur „geeignete Maßnahmen“ treffen, damit die Mitteilungspflicht gemäß Art. 15 DSGVO erfüllt wird. Die Beklagte zu 1 kann sich also zur Erfüllung ihrer Verpflichtung auch Erfüllungsgehilfen bedienen. Die Datenschutzbeauftragte ist eine geeignete Erfüllungsgehilfin…“

Hinweis:

Eine gleichlautende Entscheidung hat das Gericht ebenfalls am 10.August 2022 unter dem Az.: 2 Sa 20/21 getroffen

Cookie Consent mit Real Cookie Banner