In einem Revisionsverfahren hat der BGH mit Beschluss vom 29. März 2022 (Az.: VI ZR 1352/20) einige rechtlichen Fragen zur DSGVO und deren Anwendung dem EuGH vorgelegt. Unter anderem soll der EuGH dazu Stellung nehmen, ob ein Arzt eine Kopie der Patientenakte kostenfrei im Rahmen eines geltend gemachten Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO an den Patienten erteilen muss, sofern die Auskunft nicht zur Verfolgung von Zwecken nach der DSGVO dient, sondern dem Zweck der Prüfung des Bestehens arzthaftungsrechtlicher Ansprüche.

BGH:Vorlage an EuGH zu Fragen des Datenschutzrechts im ärztlichen Umfeld
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:Mai 6, 2022
- Beitrags-Kategorie:Datenschutzrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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