LG Hagen:Heilung eines Zustellungsmangels im einstweiligen Verfügungsverfahren
Heilung eines Zustellungsmangels im einstweiligen Verfügungsverfahren – Mit einem solchen hatte sich das LG Hagen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Wettbewerbsrecht zu beschäftigen. Aufgrund eines Widerspruchs sprach das Gericht am 16. März 2022 ein Urteil (Az.: 23 O 57/21). Der Hintergrund, hier kurzzusammengefasst, war, dass nach Erlass einer einstweligen Verfügung der entsprechende Titel durch den Verfügungskläger dem Verfügungsbeklagten über einen Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, dieser aber nicht die Vorgaben des Gerichts einhielt, die wie folgt waren (Auszug aus dem Tatbestand des Urteils): „Sie werden darauf hingewiesen, dass die mit dem Antrag verbundene Entscheidung zur Zustellung an die gegnerische Partei zu benutzen ist und die Zustellung (und ggf. der Vollzug der…