Mehr über den Artikel erfahren Generalanwalt beim EuGH: natürlichen Person, die in Ausübung ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten nicht in eigenem persönlichem Interesse, sondern als Leiter einer Organisation und mittels der ihr von der Organisation zur Verfügung gestellten und vorgegebenen Mittel verarbeitet, ist nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr.7 DSGVO
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Generalanwalt beim EuGH: natürlichen Person, die in Ausübung ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten nicht in eigenem persönlichem Interesse, sondern als Leiter einer Organisation und mittels der ihr von der Organisation zur Verfügung gestellten und vorgegebenen Mittel verarbeitet, ist nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr.7 DSGVO

So der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 18. Juni 2026 (Az. C- 185/25) in einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich. Dort sind Ansprüche auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO bezugnehmend…

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