LG Köln: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping
Wie auch andere Gerichte, sieht das Gericht in seinem Urteil vom 31. Mai 2023 (Az.: 28 O 138/22) keinen Anspruch nach Art.82 DSGVO. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 4.Mai 2023 (Az.: C-300/21) aus, dass ein konkreter Schaden dargelegt und bewiesen werden müsse. Dies sei nicht geschehen. In den Entscheidungsgründen heißt es dazu unter anderem: „…Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist dahin auszulegen, dass der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen (EuGH, Urteil vom 04.05.2023, Rs. C-300/21, juris). Vielmehr muss der Kläger einen konkreten immateriellen oder materiellen Schaden darlegen und beweisen. Die…
LG Regensburg: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping
Wie auch andere Gerichte, sieht das Gericht in seinem Endurteil vom 11.Mai 2023 (Az.: 72 O 1413/22 KOIN) keinen Anspruch nach Art.82 DSGVO. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus, dass bereits kein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Zudem führt das Gericht ebenfalls in Entscheidungsgründen aus, dass kein Schaden dargelegt und bewiesen wurde. Dazu unter anderem in den Entscheidungsgründen schon unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des EuGH aus Mai 2023 aus: „…Diese Grundsätze erfuhren jüngst Bestätigung durch eine Entscheidung des EuGH; danach reicht der bloße Verstoß gegen Bestimmungen der DSGVO nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen (EuGH, Urteil vom 04.05.2023, C-300/21, Celex-Nr. 62021CJ0300, Rn. 28-42 – juris). Denn…
LG München I: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping
Wie auch andere Gerichte, sieht das Gericht in seinem Endurteil vom 5. Juni 2023 (Az.: 15 O 4501/22) keinen Anspruch nach Art.82 DSGVO. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus, dass bereits kein Nachweis eines Schadens erfolgt sei. So heißt es dort unter anderem: „…Auch und gerade unter Berücksichtigung eines weiten Verstandnisses des immateriellen Schadens, das ausdrucklich auch Bagatellschaden einschließt, kann das Gericht nicht erkennen (§ 287 Abs. 1 ZPO), dass die Klagepartei im vorliegenden Fall einen solchen Schaden tatsachlich erlitten hat. Zwar schilderte der Klager einerseits, vermehrt Spam-E-Mails, SMS und Anrufe erhalten habe. Allerdings schilderte der Klager andererseits auch, dass er trotz des Vorfalls und trotz der…
LG Bamberg: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping
Wie auch andere Gerichte, sieht das Gericht in seinem Endurteil vom 6. Juni 2023 (Az.: 42 O 782/22) keinen Anspruch nach Art.82 DSGVO. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus, dass bereits kein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Es führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Verstöße gegen Pflichten bei der Datenverarbeitung sind indes nicht ersichtlich. Gemäß Art. 4 Nr. 2 DSGVO ist Verarbeitung jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung…
LG Augsburg: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping
Wie auch andere Gerichte, sieht das Gericht in seinem Endurteil vom 9. Juni 2023 (Az.: 022 O 2669/22) keinen Anspruch nach Art.82 DSGVO. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus, dass bereits kein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Es führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „….(1) Ein Verstoß gegen die Transparenzpflichten aus Artt. 5 Abs. 1 lit. a), 13, 14 DSGVO liegt nicht vor. Die von der Klagepartei vorgelegten Screenshots zu den Abläufen und Unterstrukturen des Internetauftritts der Beklagten sind hinreichend verständlich und transparent gestaltet. Die Kläge022 O 2669/22 rin als Nutzerin ist verpflichtet, sich sorgfältig mit den Hinweisen auseinanderzusetzen, um für sich eine Entscheidung zu treffen,…
LG Kiel: 500 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei Datenerhebung per Scraping
So das Gericht in seinem Urteil vom 25.Mai 2023 (Az.: 15 O 74/22). Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem zur zugesprochenen Höhe des Schadensersatzes aus: „…Die Höhe des Schadensersatzes beziffert das Gericht mit 500,00 €, wobei es diesen Betrag für angemessen, aber auch für ausreichend hält, um den immateriellen Schaden auszugleichen und gleichzeitig der erforderlichen Abschreckungswirkung Rechnung zu tragen sowie dabei die besonderen Umstände des Falles zu würdigen. Dem Gericht steht insoweit gemäß § 287 ZPO ein Ermessen zu. Es gelten für die Bemessung der Höhe des immateriellen Schadens die Grundsätze des § 253 BGB. Auch herangezogen werden können dabei die Kriterien des Art. 83 Abs. 2 DSGVO.…
LG Lüneburg: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schmerzensgeld nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping,wenn Anspruchssteller im Internet personenbezogen Daten wie E-Mail-Adresse und Name selbst bereitstellt
So das Gericht in seinem Urteil vom 24. Januar 2023 (Az.: Az.: 3 O 85/22). In den Entscheidungsgründen führt das Gericht unter anderem aus: „…Gemessen an diesen Voraussetzungen hat die klagende Partei nämlich keinen ersatzfähigen Schaden erlitten. Die klagende Partei hat sämtliche Daten, die nach ihrem Vortrag durch den streitgegenständlichen Vorfall widerrechtlich erlangt wurden (vgl. Replik S. 11, Bl. 277 d. A.), selbst im Internet veröffentlicht. So tritt sie offenkundig mit ihrer bei F. hinterlegten Handynummer unter ihrem vollen Namen öffentlich und für jeden Dritten einsehbar im Internet auf. Die klagende Partei hat auf der Website „www.bandnet.hamburg.de“ ihre Handynummer, welche der durch den Scraping-Vorfall abgegriffenen Nummer entspricht, inklusive Anschrift und…
LG Hamburg: keine Ansprüche gegen Social Media Netzwerk-Anbieter wegen Datenerhebung per Scraping
Das Gericht sieht in seinem Urteil vom 3. Januar 2023 (Az.: 322 O 112/22) keine Ansprüche gegen den Betreiber des Social Media Netzwerkes. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt worden ist und diese beim Berufungsgericht unter dem Az.: geführt wird. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen zur Begründung der Klageabweisung unter anderem aus, dass ein Mitverschulden des Klägers dem Anspruch entgegenstehe. Dazu wie folgt das Gericht in den Entscheidungsgründen: „…Die Ansprüche des Klägers scheitern darüber hinaus auch bereits daran, dass ein überwiegendes Mitverschulden des Klägers vorliegt. Der Kläger wusste, dass seine Daten von ihm öffentlich gestellt worden waren. Dadurch war der Kläger damit einverstanden, dass jedermann…
LG Münster: kein Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen Datenerhebung per Scraping
So das Gericht in seinem Urteil vom 7.März 2023 (Az.: 2 O 54/22) keinen Anspruch nach Art.82 DSGVO. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus, dass bereits kein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Es führt zum Anwendungsbereich der DSGVO in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Art. 82 Abs. 1 DSGVO legt fest, dass jeder Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragverarbeiter hat. Art. 82 Abs. 2 DSGVO regelt den anspruchsbegründenden Sachverhalt. Gemäß Art. 82 Abs. 2 Satz 1 DSGVO haftet danach jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche für den Schaden,…
LG Lüneburg: 300 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei Datenerhebung per Scraping
So das Gericht in seinem Urteil vom 24. Januar 2023 (Az.: 3 O 81/22). Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem zur zugesprochenen Höhe des Schadensersatzes aus: „…Ein Schadensersatz in Höhe von 300,00 Euro ist vorliegend angemessen. Art. 82 Abs. 1 DS-GVO macht bezüglich der Höhe des Schadensersatzanspruchs keine Vorgaben, sodass die Ermittlung gemäß § 287 ZPO dem Gericht obliegt. Für die Bemessung der Höhe des Schadensersatzes können die Kriterien des Art. 83 Abs. 2 DS-GVO herangezogen werden, wie etwa die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Zwecks der betreffenden Verarbeitung, weiterhin das Ausmaß des von der klagenden Partei erlittenen Schadens…