OLG Frankfurt a.M.: Im Falle der Aufnahme eines Betriebsteils durch einen Rechtsträger gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG infolge einer Abspaltung, wird dieser Rechtsträger nicht als Rechtsnachfolger im Sinne von § 727 Abs. 1 ZPO betrachtet, sofern eine titulierte gesetzliche Unterlassungspflicht des übertragenden Rechtsträgers besteht
So unter anderem das Gericht in seinem Beschluss vom 15. September 2025 (Az.: 6 W 115/25, 6 U 60/18), in dem es um den Fortbestand einer Unterlassungsverpflichtung aus einem gerichtlichen…
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Oktober 20, 2025