OLG Frankfurt a.M.: Social Media Plattformen haften für Rechtsverstöße nur dann, wenn sie nach einem konkreten Hinweis auf den Inhalt und Nutzer auf rechtsverletzende Inhalte keine Prüfung und ggf. Folgemaßnahmen ergreifen
Sind die Vorgaben für den konkreten Hinweis nicht erfüllt, dann besteht keine Pflicht, entsprechende Beiträge zu bewerten und ggf. zu löschen. So das Gericht in dem Urteil in einem einstweiligen…
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Juli 18, 2024