OLG Stuttgart: Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO wird nicht durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Unterlassungsschuldners nach § 240 S.1 ZPO unterbrochen
So unter anderem das Gericht in seinem Beschluss vom 26. Juni 2026 (Az.: 2 W 23/26). Das Gericht führt in einem Ordnungsmittelverfahren, in dem für den Unterlassungsschuldner eine einstweilige Verfügung…
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August 27, 2026