BGH: Wiederholungsgefahr bei Kennzeichenrechtsverletzung entfällt mit Zugang einer ausreichenden und damit ernsthaften Unterlassungserklärung
Eine Annahme der Unterlassungserklärung ist für den Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich, sondern zwingend für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe. So der BGH in seinem Urteil vom 1.Dezember 2022 (Az.: I…