KG Berlin: Angebot von Markenparfüm in einem nicht, dem Luxusimage, entsprechenden Umfeld in Ladengeschäft…

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kann Erschöpfung der Markenrechte an verkauften Produkten entgegenstehen. So das Gericht in seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 18. Oktober 2022 (Az.: 5 U 1046/20).

Das Gericht führt in dem Rechtsstreit rund um Ansprüche aus der Verletzung einer Unionsmarke unter anderem aus:

„…Gleichfalls zutreffend hat das Landgericht die konkrete Präsentation als geeignet angesehen, den Ruf der Marke „Calvin Klein“ in erheblichem Umfang zu beeinträchtigen. Der diesbezüglichen Begründung wird vollumfänglich zugestimmt und darauf verwiesen (LGU 15 f.). Der Senat hält – auch in Ansehung allen diesbezüglichen Berufungsvorbringens – daran fest,  dass die streitgegenständliche Präsentation des … Calvin Klein-Parfüms – in einem Warenfach … umgeben von Waren unterschiedlichster Produktkategorien wie etwa Frottee-Handtücher, Plastik-Wasserflaschen, Elektro-Geräte und Kinderspielzeug – nach der Art einer Wühlkiste für übergebliebene restliche Waren zu einem besonders herabgesetzten Sonderpreis – den guten Ruf des Luxusproduktes der Antragstellerin erheblich schädigt (Senat, Beschl. v. 11.05.2018 – 5 W 97/18 – juris – Rn. 7; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2022 – 2 U 321/20 – juris – Rn. 88 f.)….“

Hinweis zur fehlenden Rechtskraft:

Mit Stand von heute, 6.2.2023, ist Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erhoben worden, die unter dem Aktenzeichen I ZR 187/22 geführt wird