LG Frankfurt a.M.: Übersendung einer zeitlich verspäteten Unterlassungserklärung ohne Mitteilung dazu an Abmahnenden per E-Mail für nach übereinstimmender Erledigung des einstweiligen Verfügungsverfahrens in UWG-Sache zur Kostentragung zu Lasten des Abgemahnten
So das Gericht in seinem Beschluss vom 28.Mai 2025 (Az.: 2-06 O 141/25) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem nach Erledigung nur über die Kosten zu entscheiden war. Diese musste der Abgemahnte und Verfügungsbeklagte… LG Frankfurt a.M.: Übersendung einer zeitlich verspäteten Unterlassungserklärung ohne Mitteilung dazu an Abmahnenden per E-Mail für nach übereinstimmender Erledigung des einstweiligen Verfügungsverfahrens in UWG-Sache zur Kostentragung zu Lasten des Abgemahnten