Mehr über den Artikel erfahren EuGH: Bei der Bemessung eines Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO kann die Haltung und die Beweggründe des Verantwortlichen keinen niedrigeren Schadensersatz begründen als den konkret entstandenen Schaden der betroffenen Person
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EuGH: Bei der Bemessung eines Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO kann die Haltung und die Beweggründe des Verantwortlichen keinen niedrigeren Schadensersatz begründen als den konkret entstandenen Schaden der betroffenen Person

So das Gericht in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 (Az.: C‑507/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Obersten Gerichts aus Lettland. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus:…

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So das Gericht in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 (Az.: C‑446/21) in einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „..Daraus ergibt…

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