EuGH: Bei der Bemessung eines Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO kann die Haltung und die Beweggründe des Verantwortlichen keinen niedrigeren Schadensersatz begründen als den konkret entstandenen Schaden der betroffenen Person
So das Gericht in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 (Az.: C‑507/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Obersten Gerichts aus Lettland. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus:…