KG Berlin: Wenn die Unterlassungserklärung mangels Einbezug von kerngleichen Verstößen die Wiederholungsgefahr nicht ausräumt,trägt Antragsgegner Kosten eines Gerichtsverfahrens bei Erledigung
Diese wurde durch beide Parteien in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt. Das KG Berlin hatte im Verfahren der sofortigen Beschwerde über die…