OLG Hamburg: undeutlich schwarz-weiß Abbildungen im Rahmen einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung können dazu führen, dass dies nicht ausreichend ist, um Wiederholungsgefahr für Unterlassungsanspruch entfallen zu lassen

So entschieden mit Beschluss vom 8. September 2022 (Az.: 5 W 33/22) im Rahmen eines Kennzeichenrechtsstreits. Im Streitfall war unter anderem die Verletzung des als Unionsmarke (Bild)geschützten Fußball-WM-Pokals gerügt worden…

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Mehr über den Artikel erfahren BGH: Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsanspruch aus Markenrecht entfällt nicht durch Einstellung der Werbung oder Einwand eines einmaligen Versehens
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BGH: Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsanspruch aus Markenrecht entfällt nicht durch Einstellung der Werbung oder Einwand eines einmaligen Versehens

Unter anderem dies hat der BGH in seinem Urteil vom 10. Januar 2024 (Az.: I ZR 95/22) entschieden. Das Gericht führt dabei in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Erwägung…

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Mehr über den Artikel erfahren KG Berlin: Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO bei Verstoß gegen Unterlassungsverurteilung ist möglich, auch wenn Verstoß zum Zeitpunkt der Antragstellung und Verurteilung nicht mehr vorliegt
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KG Berlin: Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO bei Verstoß gegen Unterlassungsverurteilung ist möglich, auch wenn Verstoß zum Zeitpunkt der Antragstellung und Verurteilung nicht mehr vorliegt

So das Gericht in seinem Beschluss vom 2. Januar 2024 (Az.: 5 W 140/23) in einem Bestrafungsverfahren nach erfolgter Verurteilung zur Unterlassung. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem…

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Mehr über den Artikel erfahren BGH: Wird Name einer Sehenswürdigkeit, unter anderem mit Bestandteil der Ortsangabe, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit durch Verkehrskreise angesehen und nicht als betrieblicher Herkunftsnachweis, fehlt es an der Unterscheidungskraft nach § 8 II Nr.1 MarkenG
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BGH: Wird Name einer Sehenswürdigkeit, unter anderem mit Bestandteil der Ortsangabe, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit durch Verkehrskreise angesehen und nicht als betrieblicher Herkunftsnachweis, fehlt es an der Unterscheidungskraft nach § 8 II Nr.1 MarkenG

Eine Marke kann daher für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen nicht erfolgreich eingetragen werden, so entschieden für die Markenanmeldung „Kölner Dom“ durch den BGH mit Beschluss vom 12. Oktober 2023…

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