LG Frankfurt a.M.: In wettbewerbsrechtlicher Abmahnung zwischen Mitbewerbern muss mehr benannt werden als Angabe zu ähnlichen Angeboten und daher selben Kundenkreis-Ansonsten besteht kein Anspruch auf Abmahnkosten & es drohen Gegenansprüche des Abgemahnten
So das Gericht in seinem Urteil vom 2. Juli 2025 (Az.: 2-06 O 116/25) in einem Rechtsstreit rund um genau diese Themen, nämlich die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung und die mittels Widerklage geltend… LG Frankfurt a.M.: In wettbewerbsrechtlicher Abmahnung zwischen Mitbewerbern muss mehr benannt werden als Angabe zu ähnlichen Angeboten und daher selben Kundenkreis-Ansonsten besteht kein Anspruch auf Abmahnkosten & es drohen Gegenansprüche des Abgemahnten