Ab diesem Tag müssen neue und vor allem erweiterte Informationen zum Gewährleistungsrecht und, sofern in der Verwendung, bei Haltbarkeitsgarantien gegeben werden. Neben Änderungen im EGBGB gibt es durch eine am 2. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 über die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie genaue Darstellungs- und Anwendungsvorgaben. Hier dazu ein kurzer Überblick.
A. Informationen zum Gewährleistungsrecht
I. Verbraucherverträge im stationären Handel

1. Vorgaben für Mitteilung
- QR-Code soll Verbraucher zu detaillierteren Informationen über ihre Rechte nach dem Unionsrecht führen und muss unter normalen Beleuchtungsbedingungen mit einem mobilen Standardgerät ablesbar sein
- Verwendung in Farbe oder schwarz-weiß möglich
- Die Mindestgröße der harmonisierten Mitteilung beträgt A4; sie kann aber auch in größeren Formaten (A3, A2, A1) gedruckt werden
2. Umsetzung
Die Umsetzung ist nach der Begründung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie möglich, in dem die harmonisierte Mitteilung in hervorgehobener Weise ausgestellt wird. Dabei wird als Beispiel genannt ein Plakat in auffälliger Weise an einer Wand im Geschäft, neben dem Kassenschalter. Dabei im Mindestmaß von DIN A4.
II. Fernabsatzverträge, insbesondere Onlinehandel

1. Vorgaben für Mitteilung
- QR-Code soll Verbraucher zu detaillierteren Informationen über ihre Rechte nach dem Unionsrecht führen und muss unter normalen Beleuchtungsbedingungen mit einem mobilen Standardgerät ablesbar sein
- Verwendung in Farbe zwingend
- Die Mindestgröße der harmonisierten Mitteilung beträgt A4; sie kann aber auch in größeren Formaten (A3, A2, A1) gedruckt werden
- Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, kann die Kennzeichnung in einem verschachtelten Format angezeigt werden
2. Umsetzung
Die Umsetzung ist nach der Begründung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie möglich, in dem die harmonisierte Mitteilung in hervorgehobener Weise ausgestellt wird. Dabei wird als Beispiel die allgemeine Erinnerung auf der Website des Unternehmers, der die Ware verkauft. Es dürfte also ein Menüpunkt mit der Darstellung wahrscheinlich ausreichend sein.
B. Informationen bei verwendeten Haltbarkeitsgarantien
I. Verbraucherverträge im stationären Handel

1. Vorgaben für die Mitteilung
- Nicht editierbare Elemente
- der Titel der Kennzeichnung (I);
- der visuelle Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts (II);
- der QR-Code, der auf folgende Seite des Portals „Ihr Europa“ führt (III): https://europa.eu/youreurope/commercial-guarantee-durability/index.htm;
- das Kalendersymbol für „Jahre“ (IV);
- die Übersetzung von „Herstellergarantie in Jahren“ in alle Amtssprachen der Europäischen Union (V)
- Editierbare Elemente
- die Buchstaben „XX“ sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen (VI);
- die Worte „Brand/Trademark“ sind durch den Namen des Herstellers zu ersetzen, der die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt (VII);
- die Worte „Model identifier“ sind durch die Modellkennung zu ersetzen, für die der Hersteller die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt (VIII).
- Für die Kennzeichnung gelten folgende Farbwerte:
- a) Blau: Pantone Reflex Blue C, CMYK: C:100%, M:80%, Y:0%, K:0%, RGB: R:0%, G:51%, B:153%, HEX: #003399;
- b) Gelb: Pantone Yellow C, CMYK: C:0%, M:0%, Y:100%, K:0%, RGB: R:255%, G:237%, B:0%, HEX: #FFEDOO;
- c) Schwarz: Pantone Black 6 C, CMYK: Schwarz, RGB: R:0%, G:0%, B:0%, HEX: #000000;
- d) Weiß: Pantone 000C, CMYK: Weiß, RGB: R:255%, G:255%, B:255%, HEX: #FFFFFF.
- die Kennzeichnung muss mindestens 95 × 100 mm groß sein. Bei dieser Mindestgröße der Kennzeichnung beträgt die Schriftgröße der mehrsprachigen Angabe 7 pt, die Schriftgröße von „Brand/Trademark“ und „Model identifier“ 9 pt und die Schriftgröße von „XX“ (Zahl zur Angabe der Geltungsdauer in Jahren) 80 pt. Wird die Kennzeichnung größer dargestellt, muss die vollständige Kennzeichnung angezeigt werden, ohne dass deren Bestandteile verzerrt, verändert oder voneinander getrennt werden.
- Der QR-Code muss unter normalen Beleuchtungsbedingungen mit einem mobilen Standardgerät ablesbar sein
- Verwendung in Farbe oder schwarz-weiß möglich
- In der Kennzeichnung ist, auch für die editierbaren Felder, die Schriftart Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold) zu verwenden.
2. Umsetzung
Die Umsetzung ist nach der Begründung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie möglich, indem die Angabe, so die Beispiele, direkt auf der Verpackung der Waren, in hervorgehobener Weise auf dem Regal, auf dem die unter eine solche Garantie fallenden Waren platziert werden, ausgestellt wird. Dabei ist auf die deutliche Sichtbarkeit zu achten.
II. Fernabsatzverträge, insbesondere Onlinehandel

1. Vorgaben für die Mitteilung
In der Kennzeichnung ist, auch für die editierbaren Felder, die Schriftart Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold) zu verwenden.
Nicht editierbare Elemente
- der Titel der Kennzeichnung (I);
- der visuelle Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts (II);
- der QR-Code, der auf folgende Seite des Portals „Ihr Europa“ führt (III): https://europa.eu/youreurope/commercial-guarantee-durability/index.htm;
- das Kalendersymbol für „Jahre“ (IV);
die Übersetzung von „Herstellergarantie in Jahren“ in alle Amtssprachen der Europäischen Union (V)
Editierbare Elemente
- die Buchstaben „XX“ sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen (VI);
- die Worte „Brand/Trademark“ sind durch den Namen des Herstellers zu ersetzen, der die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt (VII);
die Worte „Model identifier“ sind durch die Modellkennung zu ersetzen, für die der Hersteller die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt (VIII).
Für die Kennzeichnung gelten folgende Farbwerte:
- a) Blau: Pantone Reflex Blue C, CMYK: C:100%, M:80%, Y:0%, K:0%, RGB: R:0%, G:51%, B:153%, HEX: #003399;
- b) Gelb: Pantone Yellow C, CMYK: C:0%, M:0%, Y:100%, K:0%, RGB: R:255%, G:237%, B:0%, HEX: #FFEDOO;
- c) Schwarz: Pantone Black 6 C, CMYK: Schwarz, RGB: R:0%, G:0%, B:0%, HEX: #000000;
d) Weiß: Pantone 000C, CMYK: Weiß, RGB: R:255%, G:255%, B:255%, HEX: #FFFFFF.
Der QR-Code muss unter normalen Beleuchtungsbedingungen mit einem mobilen Standardgerät ablesbar sein
Verwendung in Farbe zwingend
Ferner besteht eine Besonderheit: Im Onlinehandel ist geschachteltes Format möglich:

Die Buchstaben „XX“ sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen.
Bei einer geschachtelten Anzeige muss die harmonisierte Kennzeichnung beim ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen vollständig erscheinen.
2. Umsetzung
Die Umsetzung ist nach der Begründung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie möglich, indem die Angab direkt neben dem Bild der Ware angebracht wird. Dabei ist auf die deutliche Sichtbarkeit zu achten.
C. Rechtsfolgen bei Nicht-Umsetzung
Es drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bei der Nichtumsetzung.
Bei weiteren Fragen stehe ich über die bekannten Kontaktmöglichkeiten außerhalb dieser Webseite zur Verfügung.