Bisher vorliegt ein Referentenentwurf des zuständigen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung vor. Der letzte Stand wird nachfolgend aus dem Dokument vom 11. September 2025 in groben Angaben dargestellt. Die Benennung der Aufsichtsbehörden für die Einhaltung der KI-VO ist Ziel des Gesetzes und zwingend erforderlich, eigentlich bis August 2025. Laut dem Entwurf ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) als generelle Marktüberwachungsbehörde vorgesehen. Sie soll dabei eine Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben der KI-VO durchführen. Vorgesehen ist auch, dass Bußgelder auch gegen juristische Personen verhängt werden und somit eine Abweichung von den rechtlichen Vorgaben des OWiG. Zudem ist z.B. auch eine Erweiterung des Hinweisgeberschutzgesetzes um Verstöße gegen die KI-VO im Entwurf enthalten. Es bleibt abzuwarten, wie das weitere Gesetzgebungsverfahren verlaufen wird.
KI-generiertKI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting
Oktober 4, 2025
Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung ist im Gesetzgebungsverfahren
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LG München I: Werbung eines Online-Pflegeportals mit Angabe “Deutschland innovativ” und den Farben der deutschen Flagge irreführend nach § 5 UWG, da Betrachter missverständlich von staatlichem Portal ausgehen kann
Rolf Albrecht
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Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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