Entgegen einer zunächst am 11.März 2024 veröffentlichten Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates ist eine Streichung des § 38 BDSG in der Stellungnahme (hinter Link befindet sich ein .pdf-Dokument) nicht mehr enthalten. Diese Streichung hätte die nationale Regelung zur Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten in nicht-öffentlichen Stellen beseitigt und die Benennung der Regelung aus Art. 37 DSGVO vorbehalten. Der Bundesrat nimmt hingegen umfangreich Stellung zu den geplanten Anpassungen zum Thema „Scoring“ aufgrund bestehender Rechtsprechung des EuGH.

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März 22, 2024
Bundesrat am 22.März 2024 mit Beschluss zum Ersten Gesetz zur Änderung des BDSG
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Rolf Albrecht
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Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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