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LArbG Baden-Württemberg: Erteilung von Auskunft nach Art. 15 DSGVO per E-Mail ausreichend
Erteilung von Auskunft nach Art. 15 DSGVO per E-Mail ausreichend – So das LArbG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 10. August 2022 (Az.: 2 Sa 16/21), in dem unter anderem die Erteilung einer Auskunft, die außergerichtlich erfolgt war, durch einen Arbeitnehmer als nicht ausreichend angesehen worden war.
Erteilung von Auskunft nach Art. 15 DSGVO per E-Mail ausreichend – Ansicht des Gerichts
Das LArbG sieht in der Form der Erteilung der Auskunft per E-Mail kein Problem und führt dazu in den Entscheidungsgründen aus:
„…Gem. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 DSGVO hat die Übermittlung der Information schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch zu erfolgen. Eine Formbindung besteht somit nicht (Paal in Paal/Pauly DSGVO 3. Aufl. Art. 15 Rn. 4).
Angesichts dessen, dass nahezu die gesamte Korrespondenz im Arbeitsverhältnis zwischen der Beklagten zu 1 und dem Kläger auch sonst elektronisch per E-Mail erfolgte, war die Auskunftserteilung per E-Mail angemessen…“
Hinweis:
Eine gleichlautende Entscheidung hat das Gericht ebenfalls am 10.August 2022 unter dem Az.: 2 Sa 20/21 getroffen
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