Darüber wird der BGH am 12. Januar 2023 entscheiden oder auch nicht. Streitig sind Ansprüche auf Unterlassung von Apothekern gegen Verkäufer von Apothekenprodukten auf einer bekannten Internetverkaufsplattform in zwei Revisionsverfahren (Az.: I ZR 222/19 und I ZR 123/19).
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR222-19.html?nn=10660434