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Bundesregierung beschließt Regierungsentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts

Am 3. September 2025 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts beschlossen und veröffentlicht, mit dem unter anderem die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2673 erfolgen soll. Verbunden ist damit unter anderem die Einführung der sog. Widerrufsfunktion im E-Commerce und Änderungen bei den Informationspflichten im Fernabsatzrecht. Es bleibt abzuwarten, wie die Änderungen am Ende des Gesetzgebungsverfahren aussehen werden. Es wird an dieser Stelle dazu berichtet werden. Alle Neuregelungen treten Mitte 2026 in Kraft.

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West