Mehr über den Artikel erfahren LAG Hessen: Nutzung einer privaten E-Mail-Adresse zwecks Weiterleitung einer Liste mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten berechtigt Arbeitgeber zum Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat nach § 23 I 1 BetrVG
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LAG Hessen: Nutzung einer privaten E-Mail-Adresse zwecks Weiterleitung einer Liste mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten berechtigt Arbeitgeber zum Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat nach § 23 I 1 BetrVG

Das Gericht sieht darin eine schwere Pflichtverletzung in dem konkreten zu bewertenden Sachverhalt. In dem Beschluss vom 10. März 2025 (Az.: 16 TaBV 109/24) bestätigte das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung…

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