Mehr über den Artikel erfahren OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn personenbezogenes Datum in Form einer verwendeten E-Mail-Adresse bereits in der Vergangenheit Bestandteil von Datenschutzvorfällen war
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OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn personenbezogenes Datum in Form einer verwendeten E-Mail-Adresse bereits in der Vergangenheit Bestandteil von Datenschutzvorfällen war

Solange diese vor dem streitgegenständlichen Vorfall liegen, besteht kein Anspruch. So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2025 (Az.: 4 U 812/24) in einem Berufungsverfahren, mit dem auf…

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