OLG München: Verwendung von Ringen, die den Olympischen Ringen äußerst ähnlich sind, in Werbung für ein Gewinnspiel ist wegen bestehender Verwechslungsgefahr ein Verstoß gegen § 3 I 1 Nr. 2, 2 OlympSchG und begründet daher Unterlassungsanspruch
Unter anderem dies hat das Gericht in dem Endurteil vom 26. September 2024 (Az.: 6 U 254/23 e) bezogen auf die Werbung für ein Gewinnspiele eines Verlagsunternehmens entschieden. Das Gericht…
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Dezember 16, 2024