Mehr über den Artikel erfahren OLG Düsseldorf: Datenübermittlung nach Vertragsabschluss des Kunden durch Mobilfunkdiensteanbieters zulässig, da Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 I lit f.) DSGVO in Form der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Scoring-Systems besteht
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OLG Düsseldorf: Datenübermittlung nach Vertragsabschluss des Kunden durch Mobilfunkdiensteanbieters zulässig, da Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 I lit f.) DSGVO in Form der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Scoring-Systems besteht

So unter anderem das Gericht in einem Klageverfahren eines qualifizierten Verbraucherverbandes gegen ein Unternehmen, dass Mobilfunkdienstleistungen anbietet. Neben einem Unterlassungsantrag, der sich auf konkrete Formulierungen in einer Datenschutzinformation bezog, war…

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