Mehr über den Artikel erfahren LG Aschaffenburg: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegen Betreiber eines Sozialen Netzwerkes, sofern durch Datenverarbeitungsvorgang keine ausreichend spürbare Beeinträchtigung durch den Nutzer dargelegt wird
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LG Aschaffenburg: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegen Betreiber eines Sozialen Netzwerkes, sofern durch Datenverarbeitungsvorgang keine ausreichend spürbare Beeinträchtigung durch den Nutzer dargelegt wird

So das Gericht unter anderem in dem Endurteil vom 26. August 2024, Az.: 62 O 88/23, im Rahmen eines Rechtsstreites. „Knackpunkt“ war verschiedene Ansprüche, die auf einer behaupteten Datenschutzverletzung des…

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