Schlussanträge des Generalanwaltes am EuGH: Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde kann bei datenschutzrechtlichen Anfragen nach Art. 57 IV DSGVO Gebühren verlangen kann, wenn die Voraussetzungen (die Anzahl hoch ist und missbräuchliche Absicht erkennbar ist) kumulativ vorliegen
So ist es den Schlussanträgen vom 5. September 2024 (Az.: C‑416/23) zu entnehmen, in dem es um ein Vorabentscheidungsersuchen in dem Rechtsstreit der Österreichischen Datenschutzbehörde mit einer Person geht. Der…
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September 6, 2024