OLG Karlsruhe: Selbstabfüllbarer Orangensaft muss durch Händler grundsätzlich ebenfalls mit Grundpreisangabe nach § 4 PAngV versehen werden-bei Verstoß liegt Verstoß gegen § 5b UWG vor
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 9. Juli 2024 (Az.: 14 UKl 1/23) im Rahmen eines Rechtsstreites eines Verbraucherschutzverbandes mit einem im Einzelhandel tätigen Unternehmen. Das Gericht…
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Juli 15, 2024