Mehr über den Artikel erfahren LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG
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LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG

So das Gericht in seinem Urteil vom 14. März 2024 (Az.: 34 O 41/23) in einem Gerichtsverfahren gegen ein Unternehmen, dass einen Onlineshop betreibt. In dem Verfahren war unter anderem…

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