OLG Hamm: Systematik von sinnlosen Bestellungen durch Mitarbeiter bei Mitbewerber und nachfolgende sinnlose Retourenvorgänge mit dem Ziel von negativen Kundenbeschwerden bei Onlineverkaufsplattformen kann Verstoß gegen § 826 BGB darstellen
Und zwar, wenn dies nicht widerlegt, werden kann, in der Folge verbunden mit einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen, für das die Bestellenden tätig gewesen sind. So das Gericht im Rahmen…
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Juli 8, 2024