Wettbewerbsrecht

BGH: Antragsbefugnis für das Ordnungsmittelverfahren zu Gunsten eines Wirtschaftsverbandes trotz fehlender Eintragung als qualifizierter Wirtschaftsverband nach § 8 III 2 UWG

Mit Datum vom 21.Dezember 2023 (Az.: I ZB 42/23) hat der Bundesgerichtshof den Beschluss des OLG Hamm, über den in diesem Beitrag berichtet wird, aufgehoben. Der BGH hat dabei unter anderem festgestellt, dass die Antragsbefugnis für das Ordnungsmittelverfahren, auch unter strikter Trennung zum Erkenntnisverfahren, sich aus § 750 I 1 ZPO ergibt und nicht aus § 8 III UWG. Dies war zuvor durch das OLG Hamm mit Beschluss vom 15. Mai 2023 (Az.: 4 W 32/22) entschieden worden. Diese Entscheidung des OLG Hamm ist aber durch den vorgenannten Beschluss des BGH vom 21. Dezember 2023 aufgehoben worden. Das OLG Hamm hat erneut über die Sache zu entscheiden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner