Unter Hinweis auf das Vorgehen der Datenschutzaufsichtsbehörde in Italien weist die Aufsichtsbehörde aus NRW darauf hin, dass in der Datenschutzkonferenz eine koordinierte Prüfung aus datenschutzrechtlicher Sicht für Deutschland erfolgt. Der Link zur Information: https://www.ldi.nrw.de/nach-dem-verbot-von-chatgpt-italien

succo@pixabay
LDI NRW informiert zu ChatGPT
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:April 6, 2023
- Beitrags-Kategorie:Datenschutzrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
Das könnte dir auch gefallen
LAG Düsseldorf: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO wegen nicht fristgerechter und unvollständiger Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch einen Arbeitgeber gegenüber einem ehemaligen Beschäftigten
OLG Celle: Anspruch nach Art.15 DSGVO ist nicht zweckgebunden