BGH:§ 312a IV 1 BGB ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG
§ 312a IV 1 BGB ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG – So der BGH in einem Hinweisbeschluss vom 18. November 2021 (Az.: I ZR 195/20). Mit diesem Beschluss tat…
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Neues UWG 2022 -Teil 1: Irreführung durch Unterlassen wegen Kundenbewertungen Hinweis: In der losen Beitragsreihe „Neues UWG 2022“ stellt der Autor die aus seiner Sicht wichtigsten Änderungen des UWG vor,…
Rechtsmissbrauch im UWG – Diese rechtlich zulässige und gesetzlich verankerte Argument wird in vielen Fällen von Abmahnungen nach dem UWG gegen diese und die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche…