Mehr über den Artikel erfahren OLG Karlsruhe: Bewerbung eines Getränkes mit der Angabe „Zwetschgen Schnaps“ und auch Bilder von Früchten ist irreführend nach § 5 UWG, wenn das so beworbene Produkt ein Mischgetränk aus verschiedenen Destillaten darstellt und kein einer Obstbrand
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

OLG Karlsruhe: Bewerbung eines Getränkes mit der Angabe „Zwetschgen Schnaps“ und auch Bilder von Früchten ist irreführend nach § 5 UWG, wenn das so beworbene Produkt ein Mischgetränk aus verschiedenen Destillaten darstellt und kein einer Obstbrand

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 5. November 2024 (Az. 14 U 192/23) im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Streitverfahrens rund um die Bewerbung eines konkreten Produkts. Das Gericht…

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