OLG Karlsruhe: Abmahnung nach § 13 III UWG unberechtigt, wenn bei der Abmahnung feststand, dass der Unterlassungsanspruch verjähren würde, bevor die eingeräumte Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung endet
Allerdings muss die Verjährungsrede dann im Prozess um den geltend gemachten Anspruch wie immer im deutschen Recht erhoben werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Aufwendungen. So…