Thüringer Landesarbeitsgericht: Wenn im Rahmen einer Schadensersatzklage des Beschäftigten eine arbeitsrechtliche Abmahnung dort Gegenstand des Verfahrens ist, besteht kein Anspruch auf Löschung der Abmahnung aus Personalakte bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens nach Art. 17 Abs. IIIa DSGVO kein Löschungsanspruch
So das Gericht in seinem Urteil vom 24. Oktober 2023 (Az.: 5 Sa 424/22) in einem Rechtsstreit rund um Ansprüche eines ehemaligen Beschäftigten gegen seinen vormaligen Arbeitgeber. Es wurde dort unter anderem ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte geltend gemacht. Das Gericht sieht im Rahmen seiner Entscheidung, die Berufung zurückzuweisen, keinen solchen Anspruch und führt dazu in den Entscheidungsgründen aus: „…Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer regelmäßig keinen Anspruch mehr auf Entfernung aus der Personalakte, selbst einer zu Unrecht erteilten Abmahnung. Ein solcher Anspruch kann nur ausnahmsweise gegeben sein, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, eine Abmahnung könne dem Arbeitnehmer auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaden…
LAG Hamm: Löschung einer Abmahnung aus Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Löschung einer Abmahnung aus Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Ein Anspruch dazu besteht nach Ansicht des LAG Hamm aus Art. 17 DSGVO. So entschieden durch das Gericht mit Urteil vom 13. September 2022 (Az.: 6 Sa 87/22). Das Gericht schließt sich dabei einer älteren Rechtsprechung des LAG Sachsen-Anhalt aus dem Jahre 2018 an (Urteil vom 23. November 2018, Az.: 5 Sa 7/17). Zur Anwendung der DSGVO und zur Frage der Eigenschaft der Personalakte im datenschutzrechtlichen Sinne führt das LAG Hamm in den Entscheidungsgründen des Urteils unter anderem aus: „…2.1. Die Angaben in der Abmahnung sind personenbezogene Daten i. S. d. DS-GVO. Nach Artikel 4 Nr. 1 der DS-GVO sind „personenbezogene Daten“…
ArbG Heilbronn:Entfernung von Abmahnungen aus Personalakte
Entfernung von Abmahnungen aus Personalakte – Es kommt auf die Anspruchsgrundlage an, auf der die Entfernung geltend gemacht wird, ob ein oder zwei Streitgegenstände vorliegen. Dies gilt dann, wenn eine Entfernung auf Basis der Anspruchsgrundlage des Art. 17 DSGVO und /oder §§ 242, 1004 BGB analog geltend gemacht wird. So das ArbG Heilbronn in seinem Urteil vom 23. März 2022 ( Az.: 2 Ca 14/22). Entfernung von Abmahnungen aus Personalakte – Ansicht des Gerichts Das Gericht hatte unter anderem sich mit der Frage der Entfernung von Abmahnungen aus einer Personalakte zu beschäftigen und war dabei „auf der Suche“ nach der entsprechenden Anspruchsgrundalge, basierend auf dem Vortrag des klagenden Arbeitnehmers im…