BGH: Nach einer erneuten Rechtsverletzung abgegebene Unterlassungserklärung kann im Kennzeichenrecht erneut nach „Hamburger Brauch“ erfolgen
Auch dann, so der BGH in seinem Urteil vom 1.Dezember 2022 (Az.: I ZR 144/21 - Wegfall der Wiederholungsgefahr III) ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs die bestehende Wiederholungsgefahr ausreichend ausgeräumt worden.…