BPatG: Verkehrsdurchsetzung muss auch im Nichtigkeitsverfahren durch Markeninhaber dargelegt und bewiesen werden – Kein Vertrauensschutz durch Beleg der Verkehrsdurchsetzung einer Marke mittels Gutachten im Markenregistrierungsverfahren
So unter anderem das Gericht in einem Leitsatz der Entscheidung vom 5. Juni 2025 (Az.: 29 W (pat) 24/18) in einem Nichtigkeitsverfahren zu einer Farbmarke, die zugunsten eines Unternehmens aus dem Baumarktsektor eingetragen war. Das… BPatG: Verkehrsdurchsetzung muss auch im Nichtigkeitsverfahren durch Markeninhaber dargelegt und bewiesen werden – Kein Vertrauensschutz durch Beleg der Verkehrsdurchsetzung einer Marke mittels Gutachten im Markenregistrierungsverfahren