OLG München: Bewerbung eines Lebensmittels mit der Angabe „für ein gesundes Immunsystem“ stellt einen Verstoß gegen Art. 10 I HCVO und damit § 3a UWG dar
Die Angabe ist, so die Ausführungen des Gerichts in seinem Urteil vom 21. Dezember 2023 (Az.: 29 U 4088/22) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen, nicht gleichbedeutend mit der nach der HCVO zugelassenen Angabe „normales Immunsystem“, da ein unterschiedliches Verbraucherverständnis vorliegt. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen dazu unter anderem aus: „…Dem Kläger steht gegen die Beklagte im Hinblick auf die angegriffenen Werbeaussagen der vom Landgericht zuerkannte Unterlassungsanspruch aus §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; 3 Abs. 1; 3a UWG i.V.m. Art. 10 Abs. 1 HCVO zu… Bei der Frage, ob eine verwendete gesundheitsbezogene Angabe mit einer zugelassenen Angabe gleichbedeutend ist, ist ebenso…
LG Düsseldorf: Werbung für Lebensmittel mit den Angaben „bekömmlich“ und „wohltuend“ ist Verstoß gegen HCVO und damit auch UWG
So das Gericht in seinem Urteil vom 10. Februar 2023 (Az.: 38 O 59/22) im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreites zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen, dass Lebensmittel über das Internet vertreibt. Es wurde dabei einigen Produkte mit den Angaben „bekömmlich“ und „wohltuend“ beworben. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen § 3a UWG, da die Werbung nicht den Vorgaben der HCVO entspricht. In den Entscheidungsgründen führt das Gericht unter anderem aus: „…Die in Rede stehenden gesundheitsbezogen Angaben sind gemäß Art. 10 Abs. 1 HCVO verboten. aa) Gemäß Art. 10 Abs. 1 HCVO sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, sofern sie nicht den allgemeinen Anforderungen in Kapitel II und den speziellen Anforderungen…